- Robotertraining
- Balleimertraining
- Koordinationstraining
- Technik-Taktiktraining
- Beinarbeitstraining
- Aufschlag- u. Rückschlagtraining
- Audiovisuelles Lernen (per Video)
- Videoanalyse jedes Spielers
- TT-spezifisches Auf- & Abwärmen
- Neuster Stand der Material- Entwicklung (Materialkunde)
- Wettkampftraining
- individuelle und profesionelle Betreuung
- Top-Trainingspartner (Landesranglistenspieler)
- leistungsorientierte Atmosphäre
- zielorientierte Trainingsplanung
- innovative Trainingsform
VETTS-Training:
Verbindliche Anmeldung
Hiermit melde ich mich zum Lehrgang am ….. verbindlich an. Nach Abgabe dieser Anmeldung und der Eingang der Teilnahmegebühr. Bekommen sie eine Bestätigung und kurz vor dem Lehrgang weitere Informationen.
• Name : ____________________________________________________________ Vorname: ____________________________________________________________
• Anschrift: ____________________________________________________________
• Geburtsdatum: __________________
• Verein: __________________________________
• Spielklasse/Verband _______________________________
• Email: ______________________________________________________________
• Telefon: ________________________________________________________________
Mit dem Eingang der Überweisung der Lehrgangsgebühr von …,-€, bekommen sie innerhalb von 14 Tagen ihre Bestätigung für den Lehrgang.
Kontodaten:
VETTS Tischtennis-Schule Erdogan – Förde Sparkasse Kiel – IBAN DE44 2105 0170 0001 0085 56
WICHTIG – Bitte notieren Sie mindestens eine Rufnummer unter der wir Sie in dringenden Fällen erreichen können.
Nachrichten an die Betreuer ( Vegane Nahrung, Medikamente, Allergien, Sonstiges):
Unterschrift der Teilnehmer und der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
Datum: X X________________________________
Lehrgangsbedingungen der TT-Schule VETTS:
Alle Teilnehmer sind verpflichtet die jeweilige Hausordnung der Austragungsstätte vorbehaltlos zu respektieren. Bei Lehrgängen darf nur mit sauberen Hallenschuhen gespielt werden. Während der Veranstaltungszeit ist der jeweilige Spieler/Teilnehmer verpflichtet, den Trainer und Aufsichtspersonen gegenüber die nötige Disziplin zu wahren und deren Anweisungen folge zu leisten. Bei groben Verstoß gegen diese Pflicht kann der betreffende Teilnehmer nach Ermessen des jeweils Verantwortlichen Leiters sofort ausgeschlossen werden. Die Aufsicht erstreckt sich bei Lehrgängen nur auf die Trainingszeit. Eine pädagogische Aufsicht während des Lehrganges- auch außerhalb der genannten Aufsicht- kann mit der TT-Schule VETTS durch eine getrennte Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Teilnehmers vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist eine pädagogische Übertragungsvereinbarung, die auf Anfrage den Eltern vor einer Anmeldung zur Verfügung gestellt wird. Bei organisatorischen Problemen in der Lehrgangsplanung behält sich die TT-Schule VETTS kurzfristige Änderungen der veröffentlichten, vereinbarten oder mitgeteilten Termine (auch Lehrgangszeiten) vor; dies kann sowohl die Reduzierung der Lehrgangszeit von Trainingseinheiten um max. 30 Minuten pro Trainingseinheit als auch eine Lehrgangsabsage sein, sollte die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern nicht erreicht werden. Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer bei den Lehrgängen für sich selbst verantwortlich; dies gilt insbesondere auch für Ruhepausen und Unterbrechungszeiten außerhalb der Lehrstunden, für die keine getrennte Vereinbarung vorliegt. Eine mögliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers, sowie die An- und Abreise auch.
Die TT-Schule VETTS haftet nicht für Schäden. Bei einer frühzeitigen Abreise/ Abbruch/ Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung entstehen keine Rückerstattungsansprüche an die TT-Schule VETTS. Es dürfen nur Personen teilnehmen, die psychisch und körperlich gesund und belastbar sind.Leichte Einschränkungen sind bei der Anmeldung anzugeben. Minderjährige können nur mit Erlaubnis der Eltern an Lehrgängen teilnehmen. Teilnahmevoraussetzung ist die Anerkennung der vorliegenden Lehrgangsbedingungen durch die oben geleistete Unterschrift. Bei Krankheit oder sonstigen Gründen, muss die Stornierung schriftlich erfolgen.